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Wie viele Gesetze braucht der Mensch?
An
die Stelle der Selbstverantwortung tritt schleichend
eine Kultur der Entmutigung, die sich langfristig verheerend
auf die Autonomie aller im System Verfangenen auswirken wird.
Copyright: Eugen Maria Schulak
Veröffentlicht in der Wiener Zeitung vom 18. Februar 2009
In der Wiener Universitätsbibliothek
befinden sich vier gleich große Regale, in denen die Bundesgesetzblätter
der Republik Österreich seit 1914 aufbewahrt werden. Das erste Regal
fasst die Gesetzblätter von 32 Jahren (1914 bis 1940 sowie 1945 bis
1951); das zweite von 25 Jahre (1952 bis 1977); das dritte von 18 Jahren
(1978 bis 1996) und im vierten Regal, das nur mehr 8 Jahre umfasst (1997
bis 2005), ist noch Platz für einige wenige Bände. Die Gesetzblätter
für 2006 und folgend sind noch gar nicht aufgestellt.
Von 1960 bis 1968 wurden auf Bundesebene insgesamt
3.121 Gesetze (inkl. Verordnungen, Kundmachungen u. internationale Abkommen)
in Kraft gesetzt, insgesamt 19.785 Seiten. Allein in Wien kamen noch
250 Landesgesetze und Landesverordnungen hinzu. Vierzig Jahre später,
von 2000 bis 2008, wurden insgesamt 7.284 Gesetze mit geschätzten
73.000 Seiten publiziert, und allein für das Bundesland Wien noch
weitere 649 Gesetze und Verordnungen.
Dieser unüberschaubare Wust an Vorschriften entspringt einer Anmaßung,
nämlich zu glauben, dass man von zentraler Stelle aus die Lebensverhältnisse
von Menschen regeln kann und soll. Darüber hinaus führt er
zwangsläufig zu immer größeren Verwaltungsapparaten,
für die selbst wiederum laufend Vorschriften erlassen werden müssen.
Unabhängig von der Form der Verfassung gibt es zwei Arten von Herrschaft,
die man traditionsgemäß als Nomokratie und Teleokratie
bezeichnet.
In einer Nomokratie, von gr. nomos (Gesetz) und kratein
(herrschen), wird Herrschaft in Form von abstrakten Gesetzen und generellen
Normen ausgeübt, welche die Herrschenden selbst nicht verändern
können. Den Regierten bleibt demnach Raum für die Entwicklung
einer spontanen Ordnung sowie für jede Form von Selbstorganisation,
was zu eigenständigem und selbstverantwortlichem Handeln stimuliert.
Es ist eine Herrschaft unter dem Gesetz.
Eine Teleokratie hingegen, von griechisch telos (Ziel, Endzweck),
will Planziele erreichen. Gesetze bezwecken konkrete Lösungen und
streben eine bestimmte Ordnung oder Organisation an. Konkurrierende
Sub-Systeme werden tendenziell als Subversion oder gar illegaler Widerstand
betrachtet, was weitere, noch detailliertere Regelungen nach zieht.
Es ist eine Herrschaft mittels Gesetzgebung.
Dass kommunistische Staaten mit Teleokratien identifiziert werden können,
liegt auf der Hand. Aber auch Demokratien, insbesondere jene mit einer
wohlfahrtstaatlichen Doktrin, haben ganz offensichtlich teleokratische
Tendenzen. So öffnet der Wettbewerb um Stimmen nicht nur jeder
anlassbezogenen Gesetzgebung Tür und Tor, sondern schafft auch
eine korrumpierende Dynamik, im Zuge derer immer weitere Bevölkerungskreise
in die Verteilung von echten oder vermeintlichen Wohltaten mit eingebunden
werden müssen.
Erschreckender noch ist der Umstand, dass solche Teleokratien den einzelnen
Staatsbürger gnadenlos domestizieren und seine Entfaltungsräume
bis zur dauerhaften Hospitalisierung einengen. An die Stelle der Selbstverantwortung
tritt schleichend eine Kultur der Entmutigung, die sich langfristig
verheerend auf die Autonomie aller im System Verfangenen auswirken wird.
Es stellt sich die Frage, ob wir einer derart teleokratischen Vorgangsweise,
die nach Belieben so unbedarft und maßlos in das Leben der Menschen
eingreift, überhaupt Gehorsam schuldig sind.
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