|
Gibt es einen Fortschritt in der Moral?
Archäologische
Erkenntnisse lassen die vorsichtige Schlussfolgerung zu,
dass Phänomene wie Mitleid, Mitmenschlichkeit und Moral
in der Steinzeit durchaus vorhanden waren.
Copyright: Eugen Maria Schulak
Veröffentlicht in der Wiener Zeitung vom 27. Mai 2009
Prähistorische Quellen deuten darauf
hin, dass man im Neolithicum Menschen mit Behinderungen gut versorgte.
So wurden im Zuge von Grabungen in Deutschland und England zwei Skelette
von etwa sechsjährigen Kindern geborgen, an denen sich das Krankheitsbild
Hydrocephalus ("Wasserkopf") diagnostizieren ließ. Bemerkenswert ist,
dass diese Kinder nicht ausgesetzt oder getötet wurden, so wie dies
später bei den Griechen und Römern üblich werden sollte, sondern gepflegt
und schließlich auch beerdigt worden waren.
In Südmähren entdeckte man das aufwendig
geschmückte Grab einer mehrfach schwerst körperbehinderten
Frau, die ein Alter von etwa zwanzig Jahren erreicht hatte, eine im
Neolithicum nur knapp unterdurchschnittlichen Lebenserwartung. Unweit
des Grabes fand man eine kleine Elfenbeinschnitzerei, die ihren deformierten
Schädel kunstvoll und detailreich wiedergibt. Nordöstlich
von Moskau befindet sich ein nahezu gleichartiges Grab.
In einer Höhle im Irak fand man das stark deformierte Skelett eines
etwa vierzigjährigen Neandertalers, der auf Grund seiner angeborenen
Behinderungen wohl niemals in der Lage gewesen sein dürfte, aktiv
zur Sicherung seines Lebensunterhaltes beizutragen. Zusätzlich
hatte dieser Mann noch einen schweren Unfall erlitten, bei dem er sich
komplizierte Knochenbrüche zugezogen hatte. Trotzdem war es ihm
möglich gewesen, nicht nur alle Verletzungen vollständig auszuheilen,
sondern auch noch viele Jahre weiterzuleben. Das ist nur dann denkbar,
wenn man annimmt, dass er durch die Angehörigen seiner Gruppe mitversorgt
wurde.
Die Fürsorge für Kranke und Behinderte scheint bei den Neandertalern
keine Ausnahme gewesen zu sein. Denn gut verheilte schwere Verletzungen
mit fehlenden oder geringen Anzeichen einer Wundinfektion finden sich
noch an einer Reihe weiterer Neandertalerskelette, was auf eine ausgezeichnete
Krankenpflege hinweist.
Diese und auch andere archäologischen Erkenntnisse lassen die vorsichtige
Schlussfolgerung zu, dass Phänomene wie Mitleid, Mitmenschlichkeit
und Moral in der Steinzeit durchaus vorhanden und ein Teil der natürlichen
Ordnung waren. Dazu brauchte es offenbar keine christliche Religion,
keine Deklaration der Menschenrechte und auch keine staatliche Gesetzgebung.
Im Unterschied dazu wurden in den Demokratien der Gegenwart in den letzten
Jahrzehnten Millionen an ungeborenen Kindern ermordet, ohne dass dies
für die Mehrheit der Wähler jemals ein nennenswertes Problem
dargestellt hätte. Mittlerweile macht man sich auch Gedanken darüber,
wie mit alten und schwerkranken Menschen in Zukunft umzugehen ist, ob
sich dieser wachsende Posten überhaupt noch finanzieren lässt.
Und gar nicht so selten hört man von „aufgeklärten“
Bürgern, dass man Bettlern keine Almosen mehr zu geben braucht,
weil der Staat für solche Fälle Dienste eingerichtet hätte,
für die man ja schließlich Steuern bezahle.
Daraus lässt sich Folgendes
schließen: In einer Demokratie wird das Gewissen des Staatsbürgers
nach und nach durch das Gesetz ersetzt. Im Idealfall handelt der Wahlberechtigte
nur mehr nach denjenigen Maximen, die demokratisch legitimiert wurden.
So ist er immer auf der „Höhe“ seiner Zeit. Ein solches
System als den Gipfelpunkt der Humanität und als das Ziel der Geschichte
zu betrachten, kann unmöglich gutgeheißen werden.
|